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Mit Genugtuung und Freude nehmen wir den Spruch des BGH vom vergangenen Dienstag zur Kenntnis.
Das Gericht ist damit voll und ganz der Argumentation der Regierungskoalition gefolgt, dass eine Gegenüberstellung lediglich eine Art und Weise der Beweisaufnahme ist und folglich mit Mehrheitsentscheidung beschlossen wird. Die Minderheit hat hierauf keinen Entscheidungseinfluss.
Darüber hinaus hat das Gericht der Opposition auch untersagt, die Ablehnende Entscheidung der Ausschussmehrheit gerichtlich überprüfen zu lassen.
Der BGH Beschluss hat mit der Klarstellung der Minderheits- bzw. Mehrheitsrechte entscheidend zur Handlungsfähigkeit im Umgang mit dem PUAG beigetragen und der Opposition verdeutlicht, dass sie die Minderheitsrechte nicht zur Behinderung der Arbeit missbrauchen darf.
Es bleibt zu hoffen, dass die Opposition dies zum Anlass nimmt, endlich konstruktiv zu arbeiten und den Ausschuss schnell zum Ende bringt. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion besteht kein weiterer Untersuchungsbedarf.
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